Ist Pfefferspray legal – was ist zu beachten

Ob Pfefferspray legal ist, ist eine Frage, die du dir bei den zunehmenden unsicheren Situationen sicher schon gestellt hast. Um nicht das nächste Opfer zu werden, wäre das gut bewährte Pfefferspray ideal zur Selbstverteidigung.
Eins vorneweg: Ja, in Deutschland ist Pfefferspray legal. Du darfst es kaufen, mitführen und einsetzten. Wie immer, musst da dabei einiges beachten.

Welches Pfefferspray du legal kaufen und mitführen darfst?

In Deutschland ist jedes Spray, dass als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist, legal. Du darfst es erwerben, besitzen und mitführen.
Pfefferspray legalDies gilt für alle Varianten, wie Gel, Schaum und Pfefferpistole. Es muss nicht exakt Tierabwehrspray darauf stehen, der Begriff darf auch umschrieben sein, zum Beispiel als Spray zur Tierabwehr.

Darfst du Pfefferspray gegen Menschen einsetzen?

Ein als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray darf in Deutschland grundsätzlich nur zur Tierabwehr eingesetzt und mitgeführt werden. Du hast es zur Abwehr gegen aggressive Hunde gekauft und dies ist auch der einzige Grund warum du es abends oder beim Joggen dabei hast. Gerätst du in einen Personenkontrolle, hast du das Spray nicht dabei um es gegen Menschen einzusetzen.

Denn der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist eine gefährliche Körperverletzung. Die Strafbarkeit entfällt jedoch, wenn du das Spray einsetzt, um dich selbst oder einen Dritten beschützten willst.

Wenn du in einer Notwehrsituation, nichts anderes als dein Tierabwehrspray zur Verfügung hast und dir niemand hilf, darfst du Pfefferspray gegen einen menschlichen Angreifer einsetzen.
Bist du zum Beispiel unterwegs und jemand bedroht dein Leben, Leib, Eigentum oder deine Freiheit und Ehre darfst du Pfefferspray zur Selbstverteidigung einsetzen, wenn dir kein anderes Mittel zur Verfügung steht.
Der Einsatz von Pfefferspray ist gerechtfertigt über die Notwehr oder entschuldigt durch den Notstand
Im Juristendeutsch liest sich das im Strafgesetzbuch so:

§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
§ 34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
§ 35 Entschuldigender Notstand
(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.

Ab welchem Alter ist Pfefferspray erlaubt?

In Deutschland darf Pfefferspray, das als Tierabwehrspray deklariert ist, ohne Altersbeschränkung von jedem erworben, besessen und mitgeführt werden.

Ist Pfefferspray waffenscheinpflichtig?

Als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray fällt nicht unter das Waffengesetz.
Nur Reizstoffsprühgerät (RSG) die nicht zur Tierabwehr, sondern zur Abwehr von Menschen bestimmt sind, müssen ein Prüfzeichen von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) enthalten.

Der Wirkstoff des gängigen Pfeffersprays, Oleoresin Capsicum (OC) kann in Deutschland nicht zugelassen werden, da hierzu verbotene Tierversuche nötig sind. Deshalb hat das Spray aus Chiliextrakten kein PTB Zeichen und ist nur zur Tierabwehr erlaubt. Es fällt nicht unter das Waffengesetz, ein Waffenschein braucht es nicht.

Spray mit PTB Prüfzeichen

Echtes Pfefferspray mit dem Wirkstoff OC (ChiliPfeffer) hat kein PTB Prüfzeichen, da es nur zur Tierabwehr erlaubt ist.
CS-Gas-Spray (2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril ) das zur Abwehr von Menschen gedacht ist muss ein PTB Zeichen haben. Fehlt das Prüfzeichen auf diesem Spray, gilt es als verbotene Waffe.
Das Prüfzeichen gilt als BKA-Zulassung. Es bestätigt, dass das CS-Gas gesundheitlich unbedenklich ist und nicht weiter als 2 Meter sprüht.
Reizstoffsprühgeräte mit PTB-Zeichen dürfen von jedem ab dem 14. Geburtstag erworben, mitgeführt und gegen Menschen eingesetzt werden.
Für deine mitgeführte Tränengasdose, mit dem PTB-Prüfzeichen, brauchst du keinen Waffenschein.



Ist die Mitnahme von Pfefferspray überall hin erlaubt?

Reizstoffsprühgeräte mit CS-Gas dürfen nicht bei öffentlichen Veranstaltungen mitgeführt werden.
Als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray kann bei öffentlichen Versammlungen als gefährlicher Gegenstand gewertet werden. Pfefferspray in Veranstaltungsräumen, Stadion oder Konzertsaal, kann durch die Hausordnung untersagt sein. Es muss dann während der Veranstaltung zur Verwahrung abgegeben werden.
Weder Pfefferspray noch CS-Gas darf im Handgepäck während einer Flugreise mitgenommen werden.

Pfefferspray legal – Fazit:

Pfefferspray und CS-Gas sind legal.

 
Pfefferspray (OC)

CS Gas Spray
Erlaubt wennes als Tierabwehrspray gekennzeichnet istein PTB-Prüfzeichen vorhanden ist
Einsatz gegen Menschen nur in Notwehrja
Altersbeschränkungkeineab 14. Geburtstag
waffenscheinpflichtigneinnein

 


Bestseller Nr. 1